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Eintritt ins Kloster der Benediktinerin von St. Alban

Im Kapitel über das Verfahren bei der Aufnahme neuer Brüder schreibt der hl. Benedikt:

Wenn einer neu ankommt, um Mönch zu werden, dann soll ihm der Eintritt nicht ohne weiteres gewährt werden, sondern man halte sich an das Apostelwort: Prüft, ob die Geister aus Gott sind... Man achte sorgfältig darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht: ob er Eifer hat für den Gottesdienst, für den Gehorsam, für Demütigungen. Es werde ihm zum voraus alles Harte und Rauhe gesagt, das man auf dem Wege zu Gott überwinden muss! (RB 58)

Entsprechend dieser Weisung St. Benedikts, für den die Gottsuche das entscheidende Kriterium ist, findet in unserer Kongregation Aufnahme, wer ernstlich, unter Führung des Evangeliums, die Nachfolge Christi im Geiste des heiligen Benedikt sucht und sich für Dienste unserer gemeinsamen Aufgabe verfügbar machen will.

Abgeschlossene Berufsausbildungen sind willkommen, aber nicht Voraussetzung, da auch nach dem Eintritt noch Ausbildungen erhalten werden können.

Die Aufnahme erfolgt stufenweise. Nach einer Zeit des Postulats (Mitleben im Kloster als Zivilperson) folgt das mindestens einjährige Noviziat (Probezeit als Schwester ohne Gelübdebindung). Anschließend legt die Schwester zunächst für drei Jahre ihre zeitlichen Gelübde ab. Mit der ewigen Profess erfolgt nach einer insgesamt fast fünfjährigen Zeit der Prüfung die endgültige Bindung an Gott und die Gemeinschaft.















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